Was man beachten sollte, wenn man einen Babysitter engagiert

Was man beachten muss, wenn man einen Babysitter engagieren möchteEs ist gar nicht so einfach, einen geeigneten Babysitter zu finden. Und wenn man ihn gefunden hat, dann muss man auch noch jede Menge Sachen beachten. Einen Babysitter darf man nämlich leider nicht einfach so beschäftigen. Es gibt mehrere rechtliche Sachen, die man befolgen sollte.

Wir waren froh, als wir einen Babysitter für unseren Sohn gefunden hatten: Ein ehemalige Anerkennungspraktikantin aus der Kita hatte einen Zettel ans Schwarze Brett gehängt, dass sie gerne babysittet. Sie kannte unseren  Sohn schon und er sie, auch über den Preis (8 Euro die Stunde) wurden wir uns schnell einig. Dem ersten gemeinsamen Abend als Paar ohne Kind stand also nichts mehr im Wege.

Doch so einfach ist es leider nicht. Wie beispielsweise eine Putzfrau darf man auch einen Babysitter nämlich nicht einfach so beschäftigen, jedenfalls nicht regelmäßig, und das hatten wir vor. Ein Anruf bei der Minijobzentrale ergab, dass wir die Babysitterin bei der Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft im Rahmen des Haushaltscheckverfahrens anmelden müssen. Bei gelegentlichen Gefälligkeitsdiensten handelt es sich nicht um einen Minijob. Kommt die Hilfe aber wiederkehrend, egal ob einmal oder mehrfach pro Monat, und verdient monatlich bis zu 450 Euro, ist es ein Fall für die Minijob-Zentrale. Die Minijob-Zentrale ist bundesweit der zentrale Ansprechpartner für Meldungen, Beitragsnachweise und Beitragszahlungen für haushaltsnahe Dienste. Es werden insgesamt für die Sozialabgaben und die Unfallversicherung ein Beitrag in Höhe von 14,44 Prozent erhoben.

Die kommen dann also zum bezahlten Lohn noch dazu. Dafür kann man die Ausgaben als Sonderausgaben von der Steuer absetzen, und zwar zu zwei Dritteln, bis höchstens 4000 Euro pro Kind und Jahr. Dafür ist es allerdings erforderlich, dass es einen Arbeitsvertrag gibt oder dass man den Lohn auf das Konto des Babysitters überweist. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Gesetzliche Unfallversicherung für den Babysitter ist wichtig

Bei der Minijob-Zentrale angemeldete Babysitter sind automatisch unfallversichert, und das ist nicht ganz unwichtig. Verletzt sich der Babysitter nämlich bei der Arbeit oder auf dem Weg zum Babysitten, dann kann man als Arbeitgeber von der Unfallversicherung zur Verantwortung gezogen werden – und das kann ziemlich teuer werden. Verdient der Babysitter mehr als 450 Euro, etwa durch mehrere Betreuer-Tätigkeiten, muss man sich direkt an die zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung wenden, um ihn gesetzlich unfallversichern zu lassen.

Neben der Unfallversicherung ist es auch wichtig, dass der Babysitter eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die auch die Risiken bei der Kinderbetreuung einschließt. Sie muss konkret auch bei “Betreuung im Auftrag” greifen. Minderjährige Babysitter sind in der Regel bei ihren Eltern mitversichert und sollten sich erkundigen, ob deren Versicherung diesen Zusatz hat. Es könnte ja passieren, dass dem Babysitter in Eurer Wohnung etwas kaputt geht oder dass dem Kind, verschuldet durch den Babysitter, etwas zustößt. Danach sollte man seinen Babysitter also unbedingt fragen.

Schließt die Familienhaftpflicht den Babysitter mit ein?

Durch Eure Familienhaftpflichtversicherung könnten auch Personen mitversichert sein, die in Eurem  Haushalt oder Garten beschäftigt sind – unabhängig davon, ob dies auf Grundlage eines Vertrages oder aus Gefälligkeit geschieht. Eure eigene Haftpflichtversicherung könnte also eintreten, wenn der Babysitter im Rahmen seiner Tätigkeit gegenüber Dritten einen Schaden anrichtet. Beispielsweise dann, wenn er  Spielzeug im Treppenhaus stehen lässt, über das ein Nachbar stolpert und sich verletzt.

Puh, ganz schön viel, was man da so beachten muss. Ich denke, das wissen viele nicht und wahrscheinlich arbeiten die meisten Babysitter schwarz. Aber das birgt im Fall des Falles Risiken. Ob man die eingehen will, muss jeder selbst entscheiden. Und dann muss der Babysitter auch noch gewillt sein, das mit der offiziellen Anmeldung mitzumachen. Eigentlich liegt ein offizieller Minijob aber auch in seinem Interesse. Nur wenn er bei verschiedenen Familien babysitten will, dann wird es kompliziert.

Foto: Unsplash.com

Was man beachten muss, wenn man einen Babysitter engagiertWenn dir der Beitrag gefällt, dann pinne ihn auf Pinterest!

[twoclick_buttons]



Eva Dorothée Schmid

Ich bin Journalistin und Mutter eines Sohnes (geb. 2012) und einer Tochter (geb. 2015), wohne in Hamburg und versuche als Mamaclever, Eltern fundierte Antworten auf alle Fragen zu geben, die sich mit Baby, Klein- oder Kindergartenkind so stellen.

Das könnte dich auch interessieren …

2 Antworten

  1. Anna sagt:

    Interessante Übersicht, vielen Dank! Ich wusste nur, dass “da irgendwas mit ist..”, aber so ersparst Du mir nen Haufen Recherche und Hörensagen.. Gruß, Anna

  2. Wie schön, dass es noch einen neuen Aspekt in der Blogparade gibt. An die ganzen Versicherungssachen habe ich gar nicht gedacht, aber stimmt, das ist schon wichtig. Nur, wenn ein Babysitter für viele Familien arbeitet und damit über 450 Euro verdient, wer kümmert sich denn darum? Also bei einer Familie wird das ja kein Sitter verdienen, nehme ich an.

    Wie ist es denn bei euch? Seid ihr immer noch mit der ehemaligen Praktikantin glücklich?

    Liebe Grüße und Danke fürs Mitmachen,

    Andrea

Schreibe einen Kommentar zu Andrea vom Runzelfuesschen Blog Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.