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Mamawissen: Wo dürfen Kinder mit dem Rad fahren?

Immer wieder werden Eltern, die mit ihren Kindern auf dem Gehweg Radfahren, von Mitbürgern angemeckert, dass sie doch bitte auf dem Radweg fahren sollen – oder gar auf der Straße. Was die Straßenverkehrsordnung vorsieht, wo Kinder und ihre Eltern Radfahren dürfen und müssen.

Wo Kinder und die sie begleitenden Erwachsenden fahren dürfen, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. In Paragraf 2, Absatz 5 heißt es:

“Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen.”

Hintergrund dieser Regelung ist, dass Kinder unter zehn Jahren im Verkehr besonders gefährdet sind, weil sie sich noch nicht die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten angeeignet haben. Erst in der vierten Klasse, also mit etwa zehn Jahren, legen sie die Radfahrprüfung ab.

Und was, wenn ein Radweg vorhanden ist? Auch dazu hat die StVO eine Regelung:

” Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen.”

Das heißt, Kinder bis zum Alter von sieben Jahren dürfen jederzeit auf dem Gehweg fahren – auch wenn ein Radweg auf dem Gehweg vorhanden ist. Auf manchen Hamburger Radwegen ist so viel Betrieb und die Radfahrer fahren dort so schnell, dass es mir schlicht zu gefährlich ist, meinen sechsjährigen Sohn dort fahren zu lassen, obwohl er einen baulich getrennten Radweg nutzen dürfte – aber keine Radfahrstreifen oder Schutzstreifen. Aber er muss es nicht – die Wahl bleibt Eltern und Kind überlassen.

Wo müssen Begleitpersonen von unter achtjährigen Kindern fahren?

Und wo müssen die Eltern oder andere Aufsichtspersonen von Kindern unter 8 Jahren fahren, die das Kind begleiten? Früher mussten diese auf der Straße oder auf dem Radweg fahren. Seit Dezember 2016 ist das nicht mehr so:

“Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden.”

Allerdings gilt diese Regelung nur für eine Begleitperson, um den Fahrradverkehr auf Bürgersteigen möglichst gering zu halten. Machen also Vater, Mutter und Kind einen Radtour, dann muss einer der Erwachsenen auf dem Radweg oder auf der Straße fahren, der andere darf mit dem Kind auf dem Gehweg radeln.

Vor dem Überqueren von Kreuzungen absteigen!

Einen Wehmutstropfen gibt es allerdings, wenn Eltern mit ihrem Kind auf dem Bürggersteig Radfahren: “Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.”

Wo müssen Begleitpersonen von Kindern zwischen acht und zehn Jahren fahren?

Ältere Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr haben das Recht, den Gehweg zu benutzen, nicht aber ihre Begleitung. Das heißt, Eltern müssen auf dem Radweg fahren oder auf der Straße.

Foto: Mamaclever

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Eva Dorothée Schmid: Ich bin Journalistin und Mutter eines Sohnes (geb. 2012) und einer Tochter (geb. 2015), wohne in Hamburg und versuche als Mamaclever, Eltern fundierte Antworten auf alle Fragen zu geben, die sich mit Baby, Klein- oder Kindergartenkind so stellen.
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