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Warum es fahrlässig ist, als Mutter mehrere Jahre zu Hause zu bleiben

Trotz Elterngeld und besserer Kinderbetreuung gibt es gerade bei gut ausgebildeten Frauen in Großstädten die Bewegung, dass sie sich wieder vermehrt freiwillig auf die Familie konzentrieren und jahrelang aus dem Berufsleben aussteigen. Das mag für die Kinder und die Familie von Vorteil sein, aber diese Mütter riskieren Altersarmut und sozialen Abstieg, sollte ihre Ehe scheitern. Noch schlechter stehen Mütter da, die mit dem Vater ihrer Kinder nicht verheiratet sind. Wie groß ihr Risiko ist und welche Konsequenzen das hat, ist vielen Müttern gar nicht bewusst. Wer sich für eine längere berufliche Auszeit entscheidet, sollte das in jedem Fall nicht blauäugig tun und einige Dinge mit dem Partner vertraglich regeln. 

“Kitafrei” ist ein neuer Trend, der sich auch in der Elternblogosphäre widerspiegelt. Er bedeutet, dass Mütter ihre Kinder bis zur Schulzeit selbst zu Hause betreuen. (Beispiele gibt es unter anderem bei Blogprinzessin, 2kindchaos und kleinermensch). Dabei geht es vor allem um die Bedürfnisse des Kindes, die so manchmal besser befriedigt werden können, als wenn das Kind außerhalb des Elternhauses betreut wird. Was aber in diesem Zusammenhang leider nie thematisiert wird, ist das Risiko, das eine solche Lebensweise für die Mütter beinhaltet. Denn meist sind sie es und nicht die Väter, die die unbezahlte Betreuungsarbeit übernehmen. Mütter, die der Kinder wegen mehrere Jahre lang nicht berufstätig sind oder nur Mini-Jobs haben, riskieren Altersarmut und sozialen Abstieg, falls ihre Ehe scheitert. Und das ist häufig der Fall: Jede dritte Ehe geht irgendwann in die Brüche. Und selbst wenn die Ehe hält – der Partner kann sterben. Wer erst gar nicht verheiratet ist, der hat sowieso keinerlei Absicherung im Falle einer Trennung oder wenn der Partner stirbt.

Viele Frauen denken, sie könnten es sich ja leisten, länger zu Hause zu bleiben und nichts zu verdienen, weil ihr Mann gut verdient. Sie empfinden das vielleicht sogar als Privileg. Gerade wenn man seinen Job nicht besonders gerne macht, ist dieses Lebensmodell recht verlockend. Finanziell lohnt es sich oft auch. Das Ehegattensplitting begünstigt ja Familien, bei denen einer zu Hause bleibt oder nur Geringverdiener ist. Und krankenversichern kann frau sich auch problemlos über die Familienversicherung beim Mann.

Für den Moment mögen diese Überlegungen stimmen, langfristig ist das aber zu kurz gedacht. Finanziell von seinem Partner abhängig zu sein, birgt erhebliche Risiken. “Nicht abhängig zu sein von einem Partner oder vom Fortbestand einer Ehe, gehört zur Würde eines Menschen”, sagt die unabhängige Finanzexpertin und Autorin Helma Sick. Sie ruft Frauen dazu auf, die volle Verantwortung für ihr Leben zu übernehmen. Nur dann könnten sie ihr Leben dauerhaft nach ihren Vorstellungen gestalten. Sie sagt, dass sich jede Frau eines klarmachen sollte: “Dein Mann ist nicht deine Rente!”

Neues Unterhaltsrecht hat gravierende Konsequenzen

Früher galt: Einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin. Nach der Scheidung konnte sich die Frau darauf verlassen, dass der Mann ihr Unterhalt zahlen muss, so dass sie ihren Lebensstandard auch nach einer Trennung halten konnte. Das ist seit zehn Jahren anders. 2008 wurde das Unterhaltsrecht geändert. Leider kennen viele Frauen das reformierte Unterhaltsrecht und die Konsequenzen daraus nicht.

Seither haben nur noch Kinder einen Unterhaltsanspruch. Frauen müssen nach einer Scheidung selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen. Sind die Kinder älter als drei Jahre, wird von Müttern verlangt, dass sie Vollzeit arbeiten – sofern es entsprechende Kinderbetreuungsmöglichkeiten gibt. Und die gibt es mit dem Ausbau der Kindertagesstätten und Ganztagsschulen bald flächendeckend. Das gilt übrigens selbst dann, wenn die Mütter die Betreuung und Erziehung der Kinder ganz alleine stemmen. Mütter sind dann plötzlich wieder ganz auf sich gestellt. Je nach Dauer der Ehe haben sie maximal Anspruch auf einen Versorgungsausgleich bei der Rente oder den Zugewinnausgleich, wenn Vermögen da ist. Nicht verheiratete Frauen gehen komplett leer aus. Das neue Unterhaltsrecht begünstigt in der Regel Männer, denn diese geben ihre gut bezahlten Jobs sehr viel seltener auf als Frauen.

Wer mehrere Jahre lang im Job pausiert hat, der wird selten eine gut bezahlte Vollzeitstelle finden. “Wenn man versucht, nach zehn, 15 Jahren in einen qualifizierten Beruf wieder hineinzukommen, gelingt das im Regelfall nicht”, mahnt die ehemalige Bundesfamilienministerin Renate Schmidt. Und auch Müttern, die nur einen Minijob hatten, weil dieser am besten mit den familiären Verpflichtungen vereinbar ist, fällt der Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit schwer – das hat eine Studie des Familienministeriums belegt. 450-Euro-Jobs entwickeln eine Art “Klebeeffekt”. Das liegt auch daran, dass Minijobs ein Manko anhaftet und sie sich im Lebenslauf nicht so gut machen. Minijober haben also schlechtere Karriere-Chancen.

Fehlende Rentenansprüche

Auch für die Versorgung im Alter hat das zu Hause bleiben oder nur in geringem Umfang arbeiten gravierende Auswirkungen. Im Schnitt tun Frauen in Deutschland aufgrund von Auszeiten für die Kindererziehung oder für die Pflege von Angehörigen oder aufgrund von Zeiten geringfügiger Beschäftigung sieben Jahre lang nichts für die eigene Rente. Die Folge: Im Schnitt bekommen sie für 20 Jahre Teilzeitarbeit nur 220 bis 270 Euro Rente im Alter. Frauen, die wegen der Kinder länger zu Hause geblieben sind, droht also Altersarmut.

Versorgungsausgleich reicht oft nicht

Für verheirate Frauen greift im Fall einer Trennung zwar der Versorgungsausgleich. Dabei wird jede Rentenanwartschaft, die während der Ehe entstanden ist, halbiert und beiden Partnern jeweils zu 50 Prozent gutgeschrieben. Nur welcher Mann hat eine Rente, die im Fall der Trennung gut für zwei Personen reicht? Und wenn der Ehemann schon einmal länger verheiratet war, dann hat die erste Ehefrau bereits einen größeren Teil seiner Rente erhalten. Wenn eine Ehe nur zehn oder 15 Jahre dauerte, dann ist der Anspruch in der Regel nicht besonders hoch. Deshalb sollte man sich keine Illusionen über die Höhe machen und sich nicht alleine darauf verlassen.

Die Deutsche Rentenversicherung schreibt jeder Mutter pro Kind 3 Entgeltpunkte oder unterm Strich 91 Euro Rente gut. Sie tut so, als hätte die Mutter drei Jahre lang gut 3.100 Euro brutto verdient. Während der drei Jahre Kindererziehungszeiten, gerechnet ab Entbindung des Kindes, darf man auch gut 3.000 Euro monatlich hinzuverdienen. Dies erhöht die spätere Rente weiter. Wer aber länger als drei Jahre zu Hause bleibt, dem entstehen Lücken in der Rentenversicherung. Und der kann dann auch kaum privat vorsorgen, er hat ja kein Einkommen dafür.

Zu Hause bleiben und trotzdem abgesichert sein

Wenn Mütter also eine längere Auszeit vom Job nehmen wollen, dann sollte gewährleistet sein, dass ihre Beiträge für die Altersvorsorge weiter bezahlt werden – aus dem Familieneinkommen. Also wenn die Frau kein eigenes Einkommen hat, vom Mann. Zudem rät Heide Härtel-Herrmann vom Frauenfinanzdienst, einer unabhängigen Finanzberatung für Frauen, dazu, dass Frauen mit ihren Männern Ehe- oder Partnerschaftsverträge schließen. Das klingt zwar nicht gerade romantisch, hilft aber, dass man nach einer Trennung nicht in existenzielle Nöte gerät. Und gerade für Unverheiratete ist das ziemlich unkompliziert möglich. Sie können viele Regelungen ohne Notar treffen. Nur wenn es in ihrem Part­nerschafts­vertrag um eine Schenkung geht oder er die Verpflichtung enthält, ein Grund­stück oder Wohnungs­eigentum zu über­tragen, müssen sie einen Notar aufsuchen.

Was man vertraglich regeln muss

In den Verträgen sollte geregelt sein, wer wegen der Kinder zu Hause bleibt und wie lange, wie die häusliche Arbeitsteilung aussieht und wie lange im Fall einer Scheidung Unterhalt gezahlt wird, wenn die Berufstätigkeit länger als drei Jahre unterbrochen wird. Außerdem sollte man sich Gedanken darüber machen, wie die Renteneinbuße ausgeglichen wird, wenn ein Partner aus familiären Gründen mehrere Jahre lang nicht oder nur in geringem Umfang arbeitet. Solche beruflichen Auszeiten für die Kinderbetreuung sollten finanziell vom voll berufstätigen Partner ausgeglichen werden.

Wichtig ist, dass Mütter Verantwortung für ihre finanzielle Unabhängigkeit und Altersvorsorge übernehmen und sich nicht auf ihren Partner verlassen. Natürlich kann man sich für längere Auszeiten und für einen Teilzeit-Job entscheiden – aber man muss sich der finanziellen Folgen bewusst sein. Ein wichtiger Schritt ist es, sich dazu beraten zu lassen – beispielsweise bei der Deutschen Rentenversicherung. Diese bietet kostenlose Beratungen an.

Foto: Pexels /Bruce Mars 

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Kategorien: Allgemein
Eva Dorothée Schmid: Ich bin Journalistin und Mutter eines Sohnes (geb. 2012) und einer Tochter (geb. 2015), wohne in Hamburg und versuche als Mamaclever, Eltern fundierte Antworten auf alle Fragen zu geben, die sich mit Baby, Klein- oder Kindergartenkind so stellen.
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