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Welchen Kindersitz kaufen? Alles über die neue i-Size-Norm und Reboarder

Wenn das Kind für die Babyschale zu groß ist, muss ein neuer Kindersitz her. Da es eine neue EU-Verordnung für Kindersitze gibt, ist die Unsicherheit vieler Eltern groß, was sie beachten müssen. Werden Reboarder wirklich Pflicht? Und darf man alte Kindersitze weiterhin benutzen? Mamaclever klärt auf.

Kindersitze müssen zugelassen werden, bevor sie verkauft werden dürfen und nur zugelassene Kindersitze dürfen benutzt werden. Bisher galt dafür die Norm ECE R44 (/03 oder /04). Seit Juli 2013 gibt es eine neue Kindersitznorm, die UN R129, auch als “i-Size” bekannt. Derzeit können Kindersitze entweder nach der alten Norm ECE R44 oder nach der neuen UN R129 zugelassen werden. Eine orangefarbene Plakette am Sitz zeigt euch, nach welcher Norm ein Kindersitz zugelassen wurde. Kindersitze, die noch nach ECE 44-02 oder 44-01 zugelassen sind, bieten keinen adäquaten Schutz mehr und dürfen seit dem 8. April 2008 nicht mehr benutzt werden. Auf der Plakette erkennt ihr das an den ersten beiden Ziffern.

Die neue i-Size-Norm wurde entwickelt, um die Sicherheit von Kindern im Auto weiter zu  verbessern. Sitze, die nach der neuen Norm zugelassen sind, bieten in verschiedener Hinsicht mehr Sicherheit. So ist in ihnen das rückwärtsgerichtete Fahren bis zum Alter von 15 Monaten vorgeschrieben, dadurch wird der Kopf und Nacken bei Auffahrunfällen besser geschützt. Die neue Regelung stellt auch höhere Anforderungen zum Schutz bei Seitenaufprall, Sitze, die nach i-Size zugelassen werden sollen, müssen einen Seitencrashtest bestehen, den es im ECE Prüfverfahren nicht gibt. Die neue Norm fördert die Verwendung von Isofix und soll die Auswahl des richtigen Sitzes vereinfachen, indem statt des Gewichts künftig die Größe des Kindes in Zentimetern entscheidend ist. Bei der alten Norm wurde das Gewicht des Kindes angegeben.

Alte Kindersitze dürfen weiter genutzt werden

Geplant ist, dass ab 2018 keine Kindersitze mehr nach der ECE R44 neu zugelassen werden sollen, sondern nur noch nach der neuen Norm. Das heißt aber nicht, dass ihr die alten Sitze nicht mehr benutzen dürft. Wann dies der Fall sein wird, das steht noch in den Sternen. Derzeit ist nicht geplant, den Gebrauch von Sitzen, die nach ECE R44/04 zugelassen sind, zu verbieten. Und von der neuen Norm ist auch erst die erste von drei Phasen in Kraft.

Bisher ist es so, dass die i-Size-Zulassung nur für Isofix-Kindersitze der bisherigen Gewichtsklassen 0, 0+ und I möglich ist. Kindersitze, die mit einem Gurt eingebaut werden und Sitze für größere Kinder können weiterhin ausschließlich nach ECE R44 zugelassen werden. Und i-Size-Kindersitze setzen voraus, dass man sie in speziellen Fahrzeugen mit i-Size-tauglichen Sitzplätzen verwendet. Die ersten Fahrzeuge, die ­solche Sitz­plätze haben, sind seit 2014 auf dem Markt. Darüber hinaus können Sie auch in Autos eingebaut werden, die der Kindersitzhersteller in einer Fahrzeug-Typliste aufführt.

Werden Reboarder Pflicht?

Viele Eltern sind jetzt verunsichert und glauben, sie dürften ihr Kind bis es 15 Monate alt ist, nur rückwärts transportieren, was viele insofern schwierig finden, als die meisten Kinder in diesem Alter größenmäßig längst der Babyschale entwachsen sind und dann einen Reboarder (das ist ein Kindersitz, bei dem das Kind entgegen der Fahrtrichtung sitzt) her müsste. Das ist allerdings nicht der Fall! Nur wer einen i-Size-Sitz kauft, muss sein Kind bis 15 Monate rückwärts fahren lassen. Das Vorwärtsfahren, das Experten für Kinder bis zirka 3 Jahre zumindest im Fall eines Frontalaufpralls (statistisch weit häufiger als dass einem hinten jemand reinfährt) für gefährlicher als das Rückwärtsfahren halten, bleibt für Sitze, die nach der alten Norm zugelassen wurden, weiterhin möglich.

Manche Eltern haben gar keine Wahl: i-Size-Sitze kann man nur in Autos nutzen, die über ein Isofix-System verfügen.  Isofix ist ein Befestigungssystem für Kindersitze in Autos, bei dem eine starre Verbindung zwischen Karosserie und Kindersitz hergestellt wird. Kindersitze lassen sich so einfacher und vor allem fehlerfreier befestigen. Die meisten Autos, die älter als Baujahr 2000 sind, haben noch keine Isofix-Punkte. Dagegen haben alle seit 2013 neu zugelassenen Autos Isofix.

Wer jetzt glaubt, ein i-Size-Sitz sei automatisch sicherer als einer, der nach der alten Norm zugelassen wurde, der irrt. Andreas Ratzek ist Maschinenbauingenieur und führt für den ADAC Kindersitz-Tests durch. Er sagt, dass der Seitenaufpralltest seit 14 Jahren zum Testumfang des ADAC-Kindersitztests gehört. Wenn man also einen mit “gut” bewerteten herkömmlichen Sitz kaufe, diesen korrekt einbaue und nicht zu früh aus der Babyschale wechsele, dann sitze das  Kind genauso sicher wie in einem i-Size-Sitz.

Gut getestete Kindersitz-Modelle

27 Kindersitze wurden 2015 vom ADAC mit “gut” bewertet. Hier eine Übersicht über die Modelle, die ihr guten Gewissens kaufen könnt (ohne Babyschalen und Sitzerhöher, die ab vier Jahren zum Einsatz kommen):

Concord Reverso* (i-Size-Sitz, Reboarder, 40 bis 105 cm Körpergröße)

Maxi Cosi Axissfix* (Isofix) (baugl. mit Bébé Confort Axissfix) (i-Size-Sitz, 61-105 cm Körpergröße) (nur bei BabyOne erhältlich)

Maxi-Cosi 2way Pearl* (i-Size-Sitz, 67 bis 105 Zentimeter)

Casual Play Multiprotector Fix * 9 bis 36 Kilogramm, Fangkörper-Sitz)

CYBEX Pallas M und M-fix* (9-36 Kilogramm, Fangkörper-Sitz)

Joie Trillo Shield* (9-36 Kilogramm, Fangkörper-Sitz)

Römer King II ATS *(9-18 Kilogramm, Hosenträgergurt-Sitz)

Britax Römer KING II LS* (9-18 Kilogramm Hosenträgergurt-Sitz)

Maxi Cosi Tobi* (9-18 Kilogramm, Hosenträgergurt-Sitz)

Inglesina Amerigo I-Fix* (9-18 Kilogramm, Hosenträgergurt-Sitz)

Foto: ADAC/Edward Beierle

Kategorien: Unterwegs mit Kind
Eva Dorothée Schmid: Ich bin Journalistin und Mutter eines Sohnes (geb. 2012) und einer Tochter (geb. 2015), wohne in Hamburg und versuche als Mamaclever, Eltern fundierte Antworten auf alle Fragen zu geben, die sich mit Baby, Klein- oder Kindergartenkind so stellen.
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