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Fast unmöglich: Taxifahren mit Baby

Wer mit einem Säugling Taxi fahren will, der hat es schwer. Es gibt nämlich nur sehr, sehr wenige Taxen, die eine Babyschale an Bord haben und die muss man in der Regel vorbestellen. Spontan Taxifahren ist also praktisch unmöglich. Und ohne Babyschale dürfen die Kleinen nicht befördert werden.

In Hamburg gibt es 3450 Taxen. Wir brauchen nur eines, aber das sollte eine Babyschale an Bord haben, denn wir wollen mit unserem Kleinen zum Flughafen und dann weiter in den Urlaub. Die eigene Babyschale soll zu Hause bleiben, wir haben vor Ort einen Mietwagen mit Kindersitz gebucht. Dass das nicht spontan geht, war klar. Aber dass es fast ein Ding der Unmöglichkeit ist, mit einem Baby Taxi zu fahren, war dann doch überraschend.

Zwar werben im Internet einige Betreiber mit Großraumtaxen damit, dass sie Babyschalen haben, aber für eine Fahrt um 4 Uhr morgens war kein Fahrer mit einer solchen Schale verfügbar. Auch sämtliche Taxizentralen konnten nicht weiterhelfen. Bei einer sagte die Dame am anderen Ende der Leitung sogar: “Das werden sie in ganz Hamburg nicht finden!” Sie war dann aber noch so freundlich, den Tipp zu geben, man könne die eigene Babyschale ja am Flughafenoffice bis nach der Rückkehr aus dem Urlaub aufbewahren lassen.

Ein Anruf am Flughafen ergab, dass man das nur bei der Gepäckaufbewahrung machen kann und das kostet 2,50 Euro pro Tag – bei einem dreiwöchigen Urlaub viel zu teuer! Glücklicherweise hatte man dort aber die Nummer eines Taxifahrers, der eine Babyschale an Bord hat. Und der hat uns und den Kleinen dann tatsächlich um 4 Uhr morgens abgeholt und zum Flughafen gebracht. Seine Nummer ist jetzt in unseren Handys gespeichert – falls wir mal wieder ein Taxi mit Babyschale brauchen. Hamburg ist da kein Sonderfall, wie ein Test der Welt ergab, ist es beispielsweise auch in Berlin fast unmöglich, ein Taxi mit Babyschale zu finden. Und das liegt daran, dass es keine Pflicht ist für Taxifahrer solche Kindersitze bereitzuhalten.

Taxis müssen nur Sitze ab neun Kilogramm Körpergewicht bereithalten

Seit Anfang 1998 gilt die gesetzliche Sicherungspflicht auch für die gelegentliche Mitnahme von Kindern in Taxis. Da das Mitführen von gebräuchlichen Kindersitzen aller Gewichtgruppen Platzprobleme mit sich bringt, gilt eine Sonderregelung. Demnach müssen im Taxi nur Kindersitze ab neun Kilogramm Körpergewicht, aber keine Babyschalen bereitgestellt werden. Es muss die Sicherung von bis zu zwei Kindern möglich sein und es muss für mindestens ein Kind ein Sitz der Klasse 9-18 Kilogramm zur Verfügung stehen.

In der Praxis haben aber die allerwenigsten Taxen Kindersitze immer an Bord. Meist bekommt man nur dann eines mit Kindersitz, wenn man das Taxi in der Taxizentrale bestellt und dazu sagt, wie viele Kinder gesichert werden müssen. Dann wird – falls verfügbar – ein so ausgerüstetes Fahrzeug geschickt oder ein Fahrer holt den Sitz in der Zentrale. Mit längeren Wartezeiten als üblich muss man also rechnen.

Und Babyschalen müssen vom Fahrgast selbst mitgebracht werden. Das Kind einfach auf den Schoß nehmen, darauf wird sich (zurecht!) kaum ein Taxifahrer einlassen. Denn bei Nichtbeachtung kommt es für ihn entweder zu einem Verwarnungsgeld von mindestens 30 Euro (bei Kind im Erwachsenengurt) oder zum Bußgeld von mindestens 40 Euro, wenn das Kind ungesichert ist. Habt Ihr Nummern von Taxifahrern, die Babyschalen mitführen? Dann her damit!

Foto: Mamaclever

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Kategorien: Unterwegs mit Kind
Eva Dorothée Schmid: Ich bin Journalistin und Mutter eines Sohnes (geb. 2012) und einer Tochter (geb. 2015), wohne in Hamburg und versuche als Mamaclever, Eltern fundierte Antworten auf alle Fragen zu geben, die sich mit Baby, Klein- oder Kindergartenkind so stellen.
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