Mit diesem Trick bekommt ihr mehr Elterngeld vom Staat

5799482130_bcc3997331_o (1)Es gibt für verheiratete Eltern einen Trick, ganz legal mehr Elterngeld vom Staat zu bekommen! Dazu muss nur rechtzeitig vor der Geburt die Steuerklasse gewechselt werden.

In vielen Fällen haben verheiratete Paare die Steuerklassen-Kombination Ehemann Klasse III/Ehefrau Klasse V. Das bringt monatlich dann am meisten netto, wenn der Mann mehr verdient als die Frau. Wenn man allerdings ein Kind erwartet oder plant, dann kann diese Kombination ungünstig sein. Das Elterngeld wird nämlich aus dem Netto-Einkommen der letzten 12 Monate vor Geburt berechnet.

Wenn nun der Partner rechtzeitig in die Steuerklasse III wechselt, der nach der Geburt am längsten Elterngeld beziehen wird – meist ist das ja immer noch die Frau und die hat meistens Steuerklasse V – , bekommt er im besten Fall mehrere hundert Euro mehr Elterngeld, als wenn er in Steuerklasse V verbleiben würde. Das gilt jedenfalls dann, wenn man berufs­tätig ist und mehr als das Mindest­eltern­geld in Höhe von 300 Euro zu erwarten hat.

Das Bundes­sozialge­richt hat bereits im Jahr 2009 einen Wechsel der Steuerklasse zum Zwecke der Eltern­geld­erhöhung erlaubt. Seit Anfang 2013 gilt allerdings das „Gesetz zur Vereinfachung des Eltern­geldvoll­zuges“ und das hat Ehepaaren den legalen Steuerklassen-Trick erheblich erschwert.

Schnelligkeit ist Trumpf!

Wer erst mit Bekanntwerden der Schwangerschaft die Steuerklassen wechseln will, der muss sehr schnell sein: Man muss den Antrag auf den Wechsel in die Steuerklasse III spätestens sieben Monate vor dem Monat stellen, in dem der Mutterschutz beginnt – das heißt bis zur zweiten Schwangerschaftswoche!

Wenn man dann die Kombination Ehefrau III/Ehemann V hat, bekommt man zwar insgesamt weniger Nettogehalt pro Monat, das wird aber mit der Steuererklärung wieder ausgeglichen.

Ein Beispiel: Eine Arbeitnehmerin verdient 3 000 Euro brutto monatlich. Ist sie in der für sie ungüns­tigen Steuerklasse V bekommt sie monatlich rund 1 477 Euro Gehalt ausgezahlt. Auf Basis dieses Netto­gehalt errechnet die Eltern­geld­stelle ein Eltern­geld in Höhe von monatlich 906 Euro. Ist sie im Jahr vor der Geburt hingegen in der Steuerklasse III, beträgt das Netto­einkommen 2 105 Euro und das spätere Eltern­geld beträgt dann 1 314 Euro monatlich. Bezieht die junge Mutter für den maximal möglichen Zeitraum von zwölf Monaten Eltern­geld, bekommt sie in der güns­tigeren Variante rund 4 900 Euro mehr als in der ungüns­tigeren Variante.

Mutterschutzmonat bei der Elterngeldberechnung berücksichtigen lassen

Wer nicht schon vor Zeugung die Steuerklasse gewechselt hat, für den gibt es aber dennoch die Möglichkeit, an mehr Elterngeld zu kommen: Die Mutter kann beantragen, dass ein Mutterschutzmonat bei der Elterngeldberechnung mit berücksichtigt wird. Normalerweise wird die Mutterschutzzeit beim Elterngeld ausgeklammert, weil kein volles Gehalt mehr gezahlt wird. Stattdessen gibt es Geld von der Krankenkasse, das der Arbeitgeber dann auf die Höhe des durchschnittlichen Nettogehalts aufstockt.

Verzichtet man nun auf die Ausklammerung von Mutterschutzzeit, verschiebt sich der Zeitraum für die Elterngeldberechnung nach hinten. Ist man mit dem Steuerklassenwechsel nur ein bisschen zu spät dran, lässt sich damit noch was retten. Dass der Trick zulässig ist, hat sich die Stiftung Warentest übrigens ausdrücklich vom Familienministerium bestätigen lassen.

Einen Haken hat die Sache allerdings: Weil das Mutterschaftsgeld nicht das volle Gehalt abdeckt, sinkt auch der Durchschnittslohn für die entscheidenden zwölf Monate vor der Geburt. Im Vergleich mit dem Steuerklasse-Vorteil fällt dieser Nachteil aber in der Regel nicht so sehr ins Gewicht.

Foto: Flickr/Dominik Meissner unter CC BY-NC_ND 2.0

Eva Dorothée Schmid

Ich bin Journalistin und Mutter eines Sohnes (geb. 2012) und einer Tochter (geb. 2015), wohne in Hamburg und versuche als Mamaclever, Eltern fundierte Antworten auf alle Fragen zu geben, die sich mit Baby, Klein- oder Kindergartenkind so stellen.

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2 Antworten

  1. Ilaina sagt:

    Dieser “Trick” macht nur leider sehr selten wirklich Sinn. Zum einen hat man die Kombi III/V im Normalfall nur, wenn man unterschiedlich viel verdient. Bei Paaren, wo beide gleich viel verdienen, macht die Kombination überhaupt keinen Sinn. Dazu kommt, dass man nicht mal eben so die Steuerklassen hin und her wechseln, wie man grad lustig ist. Sprich mal eben schnell fürs Elterngeld tauschen, damit derjenige, der daheim bleibt mehr Geld bekommt und dann wieder zurück geht nicht. Und ob dieser “Trick” jetzt so unglaublich viel ausmacht, bezweifle ich sehr stark. Vor allem, ob es sich lohnt den um einiges schrumpfenden Nettolohn des besser verdienenden Partner in Kauf zu nehmen.

    • eds sagt:

      Liebe Ilaina,
      da muss ich Dir widersprechen. Man kann einmal im Jahr die Steuerklasse wechseln, ein weiterer Wechsel ist möglich, wenn ein Ehegatte keine Einkünfte mehr aus angestellter Tätigkeit bezieht (also während er beispielsweise in Elternzeit ist) oder erneut Einkünfte aus nichtselbstständer Tätigkeit erzielt. Man kann also vor der Geburt wechseln und danach wieder, wenn einer in Elternzeit ist. So haben wir das gemacht und das hat uns insgesamt über 1000 Euro Elterngeld zusätzlich beschert. Klar schrumpft der Nettolohn des besser verdienenden Partners, aber das Geld bekommt man mit der Steuererklärung ja wieder zurück. Problematisch ist das nur, wenn man das Einkommen jeden Monat komplett benötigt und nichts übrig oder auf dem Sparkonto ist.

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